Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 50. Kalenderwoche
7.12. 11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 60 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Mainz von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je € 30,- verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte am 8.6.07 in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit die Reparatur seines Autos in Auftrag gegeben haben.
8.12. 9.00 Uhr Berufungssache
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Idar-Oberstein verurteilte den 39 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Neuwied wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je € 10,-, weil er am 14.10.08 in Idar-Oberstein absichtlich durch Fahren auf die Gegenfahrbahn ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt habe, weil er mit dessen Fahrer, der dadurch eine Prellung im Brustbereich erlitt, Streit gehabt habe.
Die Staatsanwaltschaft begehrt mit ihrer Berufung eine schwerere Strafe. Der Angeklagte hat gleichfalls Berufung eingelegt.
10.12. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 37 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte vom Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er soll unter Vortäuschung eigener Zahlungsfähigkeit und
–willigkeit in einem Autohaus ein Auto gekauft und den Vater seiner Freundin dazu gebracht haben, an seiner Stelle in den Kaufvertrag einzutreten, um angeblich eine kurzzeitige Zahlungsstockung zu überbrücken, während er tatsächlich gar nicht zahlungsfähig gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft begehrt mit ihrer Berufung eine schwerere Strafe. Der Angeklagte hat gleichfalls Berufung eingelegt.
10.12. 11.00 Uhr Berufungssache
Der Strafrichter des Amtsgerichts Bad Sobernheim verurteilte den 25 Jahre alten, vorbestraften, ledigen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil er am 28.04.09 in Bad Sobernheim mit dem Fahrzeug seiner Freundin im öffentlichen Straßenverkehr gefahren sei, obwohl er wusste, dafür nicht die notwendige Fahrerlaubnis zu besitzen.