Terminvorschau für die 51. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 51. Kalenderwoche

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15.12.                         9.00 Uhr                     Berufungssache

In der ersten Instanz wurde die 46 Jahre alte, verheiratete, nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem Nahetal von dem Strafrichter des Amtsgerichts Idar-Oberstein neben ihrem Ehemann wegen Betruges zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie, in Absprache und im Zusammenwirken mit ihrem Ehemann, zur Erlangung zweier Kredite die Bank über die bauliche Gestaltung ihres Hausanwesens getäuscht haben soll.

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15.12.                        10.30 Uhr                   Berufungssache

In der ersten Instanz wurde die 46 Jahre alte, geschiedene, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie ohne entsprechenden Auftrag für eine andere eine Vielzahl von Bestellungen aufgegeben habe, deren Auslieferung und Inrechnungstellung diese nur mit Mühe abwehren konnte.

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16.12.                        9.00 Uhr         Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 41 Jahre alten, vorbestraften, in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen, geständigen Angeklagten aus dem oberen Nahetal zur Last, von April bis August 2008 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an seinem 13 Jahre alten Stiefsohn vorgenommen zu haben.  

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18.12.                        10.00 Uhr       Berufungssache

Von dem Strafrichter des Amtsgerichts Idar-Oberstein wurde der 24 Jahre alte, ledige, vorbestrafte, arbeitslose und überschuldete Angeklagte aus dem Nahetal wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der ersten Instanz soll er am Abend des 30. Aprils 2008 nach erheblichem Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug gelenkt, die Beherrschung hierüber verloren haben und nach einer Kollision mit der rechten Leitplanke in den Gegenverkehr gefahren sein, mit dem er frontal zusammenstieß und dadurch dessen Fahrer mit Prellungen und Schnittwunden verletzt haben.

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