Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 9. Kalenderwoche
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26.02. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der bei Bad Kreuznach wohnende 33 jährige ledige, vorbestrafte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilt, weil er am 28.08.08 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Münster Bier und Käse gestohlen habe.
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