Die 1. Strafkammer – Schwurgericht des Landgerichts Bad Kreuznach hatte den mittlerweile 43 Jahre alten Angeklagten aus Hargesheim, der angeklagt war, seinen Arbeitskollegen in einem chinesischen Restaurant in Bad Kreuznach in Tötungsabsicht mit einem Küchenbeil angegriffen und schwer verletzt zu haben, am 22.11.2017 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Beschluss vom 02.05.2018 die Revision des Angeklagten, mit der dieser sich gegen seine Verurteilung gewandt hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.