Verurteilung eines 48 Jahre alten Angeklagten aus Duchroth rechtskräftig

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hatte die Berufung des mittlerweile 48 Jahre alten Angeklagten aus Durchroth gegen ein Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Angeklagte wegen versuchten Betruges unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt wurde. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, von einer Bank, bei der er 30 kg Goldgranulat in einem Schließfach eingelagert haben wollte, die Versicherungssumme hierfür gefordert zu haben, da aus dem Bankschließfach das Gold durch Einbruch abhandengekommen sei. Tatsächlich hatte nach den dem Urteil der Strafkammer zugrundeliegenden Feststellungen der Angeklagte jedoch gewusst, dass in dem Schließfach niemals echtes Goldgranulat eingelagert war. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nunmehr am 30.11.2017 die Revision des Angeklagten, mit der er sich gegen seine Verurteilung gewandt hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

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